1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die Objektangebote und Dienstleistungen der Firma Münch Immobilien erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. Eigentümerangaben
Das
Maklerunternehmen weist darauf hin, dass alle Objektinformationen und Auskünfte hierüber auf Angaben des Auftraggebers beruhen. Die Angaben erfolgen nach bestem Wissen des Eigentümers und der
Maklerfirma. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit wird nicht übernommen.
3. Doppeltätigkeit
Die Firma Münch Immobilien darf sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer provisionspflichtig tätig werden.
4. Provision
· Kaufvertrag/Vermittlung
Für die erfolgreiche Vermittlung eines Kaufvertrages, verpflichtet sich der Auftraggeber (Verkäufer) und der von der Maklerfirma nachgewiesene Käufer der Immobilie, jeweils zur Zahlung einer Vermittlungsprovision in Höhe von 3 % des beurkundeten Kaufpreises zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer (z.Zt. 19 % ), sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
Die Provisionen sind mit Abschluss des rechtskräftigen, notariellen Kaufvertrages verdient und zahlbar ab Rechnungsstellung durch den Makler.
Ein Nachweis ist vom Makler entsprechend zu führen.
· Vermittlung Mietwohnung
Für die erfolgreiche Vermittlung einer Mietwohnung, verpflichtet sich der Auftraggeber zur Zahlung einer Vermittlungsprovision in Höhe von 2 Monatskaltmieten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer (z.Zt. 19 % ), sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
Die Provision ist zahlbar bei Abschluss eines rechtskräftigen Mietvertrages.
· Vermittlung
gewerbliches Mietobjekt
Für die erfolgreiche Vermittlung eines gewerblichen Mietobjektes, verpflichtet sich der Auftraggeber zur Zahlung einer Vermittlungsprovision in Höhe von 3 Monatskaltmieten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer (z.Zt. 19 % ), sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
Die Provision ist zahlbar bei Abschluss eines rechtskräftigen Mietvertrages.
5. Weitergabeverbot/Vertraulichkeit
Der Empfänger der Objektangebote bzw. der Objektnachweise verpflichtet sich, die ihm erteilten Informationen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiter zu geben. Verstößt ein Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Empfänger verpflichtet, dem Makler die mit ihm vereinbarte Provision zuzügl. Mehrwertsteuer zu entrichten.
6.
Vorkenntnis
Soweit dem Kunden ein durch Münch Immobilien nachgewiesenes Objekt bereits bekannt ist, ist er verpflichtet dies unverzüglich unter Angabe der Quelle mitzuteilen.